| |
BENÜTZUNGSORDNUNG FÜR DIE SONDERSAMMLUNGEN DER
UNIVERSITÄTSBIBLIOTHEK SALZBURG
-
Der
Leser/die Leserin hat sich bei jeder Benützung in das Benützerbuch
einzutragen.
-
In
der Regel werden für nur bis zu 5 Bände bzw. 10
Einzelblätter ausgegeben. Festgestellte Schäden oder fehlende
Teile sind der Aufsicht unmittelbar zur Kenntnis zu bringen.
-
Bei
längerem Verlassen des Arbeitsplatzes und beim Schließen des
Handschriftenleseraumes sind die Objekte vollständig und unversehrt
der Aufsicht zu übergeben.
-
Die
Sammlungsobjekte sind besonders schonend und sorgfältig zu
behandeln. Beachten Sie daher:
-
Der
Gebrauch von Tinten- und Kugelschreibern ist unerwünscht, bei Benützung
von Handschriften, alten Drucken und Graphiken untersagt. Bleistifte
stehen leihweise bei der Aufsicht zur Verfügung.
-
Das
Schreiben in und auf Objekten sowie das Berühren des Buchschmucks
und die Anfertigung von Pausen vom Original sind streng untersagt.
-
Das
gewaltsame Aufbiegen eng gebundener Bände und das Einlegen von
beschriebenen Zetteln oder anderer Gegenstände ist zu unterlassen.
-
Die
vorgefundene Ordnung von Einzelblätter, auch wenn sie unrichtig
sein sollte, darf nicht verändert werden. Hinweise werden von der
Aufsicht gerne entgegen genommen.
-
Reproduktionen
werden nach Bewilligung der zuständigen Abteilungsleitung und nach
Ausfüllen des Antragsformulars ausschließlich durch die Universitätsbibliothek
Salzburg hergestellt. Die Herstellung von Kopien auf
elektro-statischem Wege (zB XEROX) ist aus konservatorischen Gründen
strengstens verboten.
-
Für
jede Veröffentlichung (Edition) oder bildliche Wiedergabe von
Sondersammlungsobjekten ist eine Genehmigung der zuständigen
Abteilungsleitung einzuholen. Für die Wahrung aller an einzelnen
Objekten etwas bestehenden Urheber- und Persönlichkeitsschutzrechte
trägt der Benützer/die Benützerin selbst die Verantwortung. Die Objekte sind mit
ihren vollständigen Signaturen und der präzisen Angabe der
Provenienz (Universitätsbibliothek Salzburg) zu zitieren.
-
Die
Universitätsbibliothek Salzburg bittet im Interesse der laufenden
Dokumentation und der Benützerinformation um Überlassung von
Belegexemplaren oder Sonderdrucken von allen Arbeiten an ihren Beständen.
Sollte eine Abgabe nicht möglich sein, wird um Mitteilung der
bibliographischen Daten der Publikation dringend gebeten.
|